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Registerauszug Ehen

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen

Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.

Der Registerauszug Ehe enthält:

  • Personendaten der Eheleute,
  • den Tag und den Ort der Eheschließung,
  • gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
  • das Datum der Ausstellung und
  • die Amtssignatur.

Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion