Zwischenstaatliche Sozialleistungen
Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.
- Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
- Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
- Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
- Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
- Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
- Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland
Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz