Gleichbehandlungsanwaltschaft
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (→ GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.
- Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund des Geschlechts belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund ihres Alters belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Beispiel: Sie werden aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts beim Zugang zur Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (Zugang zu Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) diskriminiert. - Darüber hinaus gibt es vier Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz die innerhalb ihrer regionalen Zuständigkeit für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig sind
Weiterführende Links
Das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft (→ GBK)
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023
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- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt