Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Achtung
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
- EU- und EWR-Bürgerinnen/EU- und EWR-Bürger:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldebescheinigung (spätestens drei Monate nach der Niederlassung in Österreich)
- Drittstaatsangehörige:
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Leitfaden "Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" (→ WKO)
- Berufsverband der Selbstständigen 24-Stunden-Pfleger und -Betreuer in Österreich (→ Pflegeverband)
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft