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Raubüberfälle, Taschendiebstähle etc.

Grundsätzlich kann jede/jeder Opfer eines Raubüberfalls oder Diebstahls werden. Seniorinnen/Senioren sind jedoch oft bevorzugte Opfer, da die Täterinnen/Täter davon ausgehen, dass sie sich aufgrund ihres Alters nicht so leicht wehren oder davonlaufen können.

Um das Risiko eines Überfalls oder Diebstahls in der Öffentlichkeit zu verringern, kann man Folgendes tun:

  • Es ist wichtig, niemals große Mengen Bargeld mit sich herumzutragen oder in der Öffentlichkeit mit Bargeld zu hantieren.
  • Die Handtasche sollte in der Öffentlichkeit geschlossen und eng am Körper getragen und niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • An Orten mit vielen Menschen und dichtem Gedränge (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, in Einkaufszentren) sollte besonders auf die Handtasche und andere Wertsachen geachtet werden.
  • Wenn möglich sollte die Geldbörse direkt am Körper getragen werden (z.B. in der Innentasche der Jacke). Wer die Geldbörse in der Handtasche trägt, sollte darauf achten, dass diese nicht obenauf liegt und die Tasche geschlossen ist.

Beim Einkaufen sollte die Handtasche immer bei sich getragen und nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (z.B. im Einkaufswagen, während man in den Regalen nach etwas sucht).

Die Einkaufstasche sollte man sich nie von fremden "hilfsbereiten" Personen abnehmen lassen.

Wer dennoch Opfer eines Überfalls wird, sollte laut "Hilfe" oder "Feuer" (auf "Feuer" reagieren die meisten Personen schneller) rufen. Passantinnen/Passanten sollten gezielt angesprochen werden, zu helfen.

Nicht vergessen, dass Gesundheit und Leben mehr wert sind, als Bargeld oder Wertgegenstände. Sicherheitshalber sollte man alles hergeben, wonach verlangt wird.

Um eine genaue Personenbeschreibung abgeben zu können, sollte man versuchen, sich das Aussehen der Täterinnen/Täter so gut wie möglich einzuprägen; auf Besonderheiten im Aussehen, in der Sprache oder in der Kleidung der Täterinnen/Täter achten.

Betroffene sollte so schnell wie möglich die Polizei (Telefonnummer 133 oder 112) verständigen und Anzeige erstatten. Nur so kann die Straftat auch verfolgt werden.

Weiterführende Links

Broschüre "Schutz vor Taschendiebstahl" (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres