icons

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Neuberg an der Mürz

keine Vorgaben 

 

 

Niederwölz

keine Vorgaben

 

 

Niklasdorf 

Verordnung 

Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Arbeitsgeräten
( z.B. Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

Gewerbebetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Erwerbsgärtnereien sowie für Arbeiten in öffentlichen Grünanlagen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 16 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig