Therapieverlauf
Die Suchtbehandlung folgt meist folgendem Phasenmodell:
Hinweis
Da Hilfsmaßnahmen und Therapie bei Suchtkranken jedenfalls auf die Individualität der Patientin/des Patienten abgestimmt werden müssen, kann es nur als Orientierung herangezogen werden.
Kontakt- und Motivationsphase
Der erste Schritt in einer Suchttherapie ist die Kontaktaufnahme der abhängigen Person mit einer Beratungs- oder Betreuungsstelle. Zu diesem Zeitpunkt sowie im gesamten Verlauf der Therapie ist die Motivation der zu behandelnden Person ausschlaggebend.
Die Patientin/der Patient kann entweder einen Entzug oder, wenn sie/er das derzeit noch nicht wünscht bzw. dieser Wunsch noch nicht realisiert werden kann, als Opiatabhängige/Opiatabhängiger eine Substitutionstherapie wählen.
Entzug (Entgiftung)
Bei der Entgiftung wird der Körper von der Substanz befreit, damit der Organismus sie nachher nicht mehr braucht. Wird dem Körper die Substanz nicht mehr zugeführt, treten Entzugserscheinungen auf, die überwunden werden müssen. Die Entgiftung wird meist stationär vorgenommen.
Es werden unterschieden:
- "Kalter" Entzug
Der kalte Entzug ist ein Entzug ohne medikamentöse Unterstützung. - "Warmer" Entzug
Beim warmen Entzug werden die Entzugserscheinungen medikamentös verringert.
Auch nach dem Entzug braucht die Patientin/der Patient eine starke Unterstützung. Diese findet sie/er entweder in einer ambulanten Nachbetreuung für einige Monate oder in einer längeren Entwöhnungstherapie.
Entwöhnung
Während der physische Entzug in einer Klink oder einer ärztlichen Gemeinschaft erfolgt, soll in der Entwöhnung das Leben ohne Suchtmittel erlernt werden. Es gibt dazu stationäre und ambulante Spezialeinrichtungen.
In dieser Phase werden insbesondere Psychotherapie und psychosoziale Maßnahmen, aber auch beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Selbstsicherheits- und Entspannungstrainings angeboten.
Nachbetreuung
Es gibt spezielle Einrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In dieser Phase sollten neben dieser allgemeinen Einbindung (Hilfe bei Job- und Wohnungssuche) auch vorbeugende Maßnahmen gegen Rückfälle getroffen werden. Eine umfangreiche Unterstützung in dieser Zeit ist von großer Bedeutung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz