Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion