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Allgemeines zu den Ehrenzeichen der Bundesländer

Allgemeine Informationen

Auch die Landesregierungen der Bundesländer vergeben Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Die jeweiligen Ehrenzeichen werden an Personen verliehen, die besondere Leistungen für das jeweilige Bundesland erbracht bzw. dessen Ansehen und Entwicklung besonders gefördert haben.

Fristen

Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Landes sollten fünf Jahre (Interkalarfrist) liegen.

Hinweis

Die Interkalarfrist gilt nicht zwischen Verleihungen des Bundes und des Landes.

Zuständige Stelle

Die jeweilige Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung.

Hinweis

Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.

Zusätzliche Informationen

Die Vergabe von Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Bundesländer ist in verschiedenen Landesgesetzen geregelt.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion